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   OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03   

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https://dejure.org/2003,67838
OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03 (https://dejure.org/2003,67838)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2003 - 6 W 183/03 (https://dejure.org/2003,67838)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2003 - 6 W 183/03 (https://dejure.org/2003,67838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 3 UWG
    Kein Wettbewerbsverstoß durch Aussage "Flüssiggas ist umweltfreundlich"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03
    Mit Rücksicht auf die starke emotionale Werbekraft solcher Werbeaussagen und im Hinblick auf die Komplexität von Fragen des Umweltschutzes und des meist nur geringen sachlichen Wissensstandes des von der Werbung angesprochenen breiten Publikums über die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen in diesem Bereich unterliegt aber eine solche Werbung strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten (BGH, GRUR 1996, 367 - Umweltfreundliches Bauen).

    Daraus kann indes nicht geschlossen werden, für den Bereich der umweltbezogenen Werbung sei aus § 3 UWG ein generelles Informationsgebot zu entnehmen (vgl. BGH, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen).

    Im Übrigen bedarf es keiner Aufklärung über solche Umweltnachteile und Gegebenheiten, die der Verkehr ohne weiteres kennt und seinem Verständnis der Werbung zugrunde legt (vgl. BGH, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; BGH, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; s.a. EuGH, WRP 2000, 489, 492 - d'arbo naturrein).

  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 140/94

    Umweltfreundliche Reinigungsmittel - Umweltbezogene Werbung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03
    Auch eine Werbeaussage, in der ein konkreter Umweltbezug nicht (ausdrücklich) hergestellt wird, muss nicht wegen der Allgemeinheit der Aussage stets irreführend sein (BGH, GRUR 1997, 666, 668 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel).

    Eine "absolute Umweltverträglichkeit' erwartet der Verkehr in der Regel ohnehin nicht (vgl. BGH, GRUR 1997, 666, 667 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel).

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03
    Im Übrigen bedarf es keiner Aufklärung über solche Umweltnachteile und Gegebenheiten, die der Verkehr ohne weiteres kennt und seinem Verständnis der Werbung zugrunde legt (vgl. BGH, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; BGH, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; s.a. EuGH, WRP 2000, 489, 492 - d'arbo naturrein).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03
    Daher bedurfte es in der angegriffenen Werbung keiner näheren Erläuterung darüber, in welcher Hinsicht Umweltfreundlichkeit gegeben sei (vgl. zur Werbung für Erdgas: OLG Stuttgart, WRP 1993, 628, 630; ferner: BGH, WRP 1998, 857 - 1.000,- DM Umwelt-Bonus).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 116/92

    Unipor-Ziegel - Umweltbezogene Werbung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03
    Im Übrigen bedarf es keiner Aufklärung über solche Umweltnachteile und Gegebenheiten, die der Verkehr ohne weiteres kennt und seinem Verständnis der Werbung zugrunde legt (vgl. BGH, GRUR 1994, 828, 829 - Unipor-Ziegel; BGH, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; s.a. EuGH, WRP 2000, 489, 492 - d'arbo naturrein).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1993 - 2 U 250/92

    Wettbewerbswidrigkeit der Zeitungsanzeige des Betreibers einer Tankstelle mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03
    Daher bedurfte es in der angegriffenen Werbung keiner näheren Erläuterung darüber, in welcher Hinsicht Umweltfreundlichkeit gegeben sei (vgl. zur Werbung für Erdgas: OLG Stuttgart, WRP 1993, 628, 630; ferner: BGH, WRP 1998, 857 - 1.000,- DM Umwelt-Bonus).
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